Warum darf man seine Kraftfahrzeuge nicht in der Hausrat versichern?

Die Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für das bewegliche Inventar eines Haushalts – von Möbeln über Elektrogeräte bis hin zu Kleidung und Wertgegenständen. Doch eines ist klar: Kraftfahrzeuge (Kfz) sind nicht in der Hausratversicherung versichert. Der Grund dafür, dass Kraftfahrzeuge nicht in der Hausrat versichert sind, liegt in der sogenannten Kraftfahrzeug-Klausel, die in den Versicherungsbedingungen eindeutig regelt, dass „Kraftfahrzeuge aller Art, Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge – einschließlich Segelboote und Motorboote – sowie deren Teile und Zubehör“ ausgeschlossen sind.

Die Kraftfahrzeug-Klausel: Klare Abgrenzung zur Kfz-Versicherung

Die Hausratversicherung schützt alle Gegenstände, die üblicherweise in einer Wohnung oder einem Haus genutzt werden. Kraftfahrzeuge gelten jedoch nicht als Hausrat, sondern als eigenständige Risikogruppe. Deshalb schließen Versicherer sie durch die Kraftfahrzeug-Klausel explizit aus.

Diese Klausel besagt in der Regel, dass zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge sowie Anhänger nicht in den Schutz der Hausratversicherung fallen. Kfz unterliegen einem völlig anderen Risiko als Haushaltsgegenstände. Die Schäden, die an oder durch ein Kfz entstehen können, gehen weit über die Risiken hinaus, die eine Hausratversicherung abdeckt. Spezielle Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) sind genau auf diese Risiken abgestimmt.

Auch der Standort spielt keine Rolle

Man könnte annehmen, dass ein Auto, das in der eigenen Garage oder Tiefgarage steht, doch irgendwie zum Hausrat gehören müsste – das ist jedoch nicht der Fall. Die Kraftfahrzeug-Klausel gilt unabhängig davon, wo das Fahrzeug abgestellt ist. Selbst wenn das Auto bei einem Brand in der Garage beschädigt wird, bleibt es von der Hausratversicherung ausgeschlossen.

Gibt es Ausnahmen?

Ein paar Besonderheiten gibt es jedoch:

Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wie E-Bikes, E-Scooter oder Aufsitzrasenmäher können unter bestimmten Bedingungen in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Jedoch nur, wenn sie nicht als Kraftfahrzeuge gelten (z. B. Pedelecs mit max. 25 km/h Unterstützung).

Fazit

Kraftfahrzeuge gehören nicht in die Hausratversicherung – und das aus gutem Grund. Die Kraftfahrzeug-Klausel stellt sicher, dass Autos, Motorräder oder Anhänger ausschließlich durch spezialisierte Kfz-Versicherungen abgesichert sind. Wer seinen Pkw gegen Diebstahl, Unfälle oder Elementarschäden schützen möchte, sollte sich daher um eine passende Kfz-Versicherung kümmern.