
Vorsorge
Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ja. Nein. Und wann nicht.
Auszubildender zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, 3. Lehrjahr
23. Oktober 2024
Zuletzt aktualisiert am 30. September 2026
Es gibt zwei Sorten Texte über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die einen sagen: Sie ist die wichtigste Versicherung überhaupt, jeder braucht sie. Die anderen sagen: Teuer, kompliziert, zahlt im Ernstfall nicht. Beide haben Beispiele, beide klingen überzeugend. Und beide sind zu einfach.
Wir verkaufen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Das sagen wir gleich am Anfang, damit Sie es beim Lesen im Kopf haben. Trotzdem raten wir regelmäßig Menschen davon ab. Dieser Beitrag erklärt, wann wir ja sagen, wann nein, und warum.
Was der Staat zahlt, wenn Sie nicht mehr arbeiten können
Der häufigste Denkfehler lautet: „Wenn ich nicht mehr arbeiten kann, springt der Staat ein.“ Er springt ein, aber anders, als die meisten denken.
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt keine Berufsunfähigkeit mehr, sondern nur die Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Entscheidend ist nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Ein Dachdecker, der nicht mehr aufs Dach kann, aber sechs Stunden am Tag Pförtner sein könnte, ist nicht erwerbsgemindert. Ob es die Pförtnerstelle gibt, spielt keine Rolle.
Die Stufen: Wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer unter drei Stunden schafft, die volle. Die volle Erwerbsminderungsrente lag bei den Neuzugängen 2024 im Durchschnitt bei 1.099 € im Monat, die halbe bei 611 €, jeweils nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenzugang 2024).
Wer nach 1961 geboren ist, hat keinen Berufsschutz mehr. Für alle, die heute im Berufsleben stehen, gilt also: Der Staat sichert das Existenzminimum, nicht den Beruf und nicht den Lebensstandard.
Wie wahrscheinlich ist es überhaupt?
Nach Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer wird etwa jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Das ist keine Randerscheinung. Das Durchschnittsalter beim Eintritt liegt bei rund 48 Jahren, also mitten im Leben, mit laufendem Kredit und Kindern in der Ausbildung.
Die Ursachen überraschen viele. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems sind mit 38 Prozent die häufigste Ursache. Krebs folgt mit 19 Prozent, Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats mit 16 Prozent. Schwere Unfälle liegen bei 8 Prozent (GDV, Zahlen für 2024).
Das hat eine Konsequenz, die wir gleich brauchen: Eine Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine BU. Sie deckt den seltensten Grund ab und lässt die häufigsten weg. Wer sagt „ich habe eine Unfallversicherung, das reicht“, hat nicht gerechnet.
Und noch eine Zahl, weil sie einem verbreiteten Vorurteil widerspricht: 80 Prozent aller BU-Anträge werden bewilligt. Die meisten Streitfälle entstehen nicht bei der Leistung, sondern bei der Antragstellung, dazu unten mehr.
Was eine BU kostet — und warum sie das kostet
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht billig. Je nach Alter, Beruf und Rentenhöhe liegt der Monatsbeitrag für einen Berufseinsteiger grob zwischen 60 und 150 €, bei körperlich arbeitenden Berufen darüber. Über ein Berufsleben sind das mehrere zehntausend Euro.
Warum so viel? Weil das Risiko real ist und weil psychische Erkrankungen mitversichert sind. Eine Versicherung, die nur Unfälle abdeckt, kostet einen Bruchteil. Sie leistet auch nur in einem Bruchteil der Fälle.
Der Satz „Wenn ich nie berufsunfähig werde, war das Geld weg“ stimmt. Er stimmt auch für Ihre Haftpflicht, Ihre Wohngebäudeversicherung und Ihren Rauchmelder. Versicherung ist kein Sparvertrag. Sie tauschen einen sicheren kleinen Verlust gegen die Absicherung eines unwahrscheinlichen großen.
Für wen sich eine BU lohnt
Die Frage „lohnt sich eine BU?“ ist falsch gestellt. Richtig gestellt lautet sie: Was passiert bei Ihnen, wenn Ihr Arbeitseinkommen morgen wegfällt und nicht wiederkommt?
Wenn die Antwort lautet „dann kann ich meine Miete, meinen Kredit oder meine Familie nicht mehr bezahlen“, dann ist die BU keine Frage des Lohnens, sondern eine Frage der Existenz. Das gilt für Menschen, deren Haushalt vom Arbeitseinkommen lebt, also fast alle Angestellten und Selbständigen zwischen 20 und 55. Für alle mit laufenden Verpflichtungen: Baufinanzierung, Kinder, Unterhalt, Betriebsdarlehen. Für Handwerker und alle, die mit dem Körper arbeiten, nicht weil sie öfter berufsunfähig werden, sondern weil sie bei Einschränkungen seltener in ihrem Beruf bleiben können. Für Selbständige und Betriebsinhaber, für die es die Erwerbsminderungsrente oft gar nicht oder nur gering gibt, weil sie nicht durchgehend eingezahlt haben. Und für junge Menschen und Auszubildende, nicht weil ihr Risiko hoch wäre, sondern weil sie gesund sind und den Vertrag bekommen. Später, mit dem ersten Bandscheibenvorfall oder der ersten Therapie, wird es schwer oder unmöglich.
Für wen sich eine BU nicht lohnt
Hier wird es ehrlich, und hier unterscheiden wir uns von den meisten Texten zu dem Thema.
Wer ohne Arbeitseinkommen auskommt. Wer Vermögen hat, aus dem er dauerhaft leben kann, oder wessen Haushalt vom Einkommen des Partners getragen wird, versichert ein Risiko, das ihn nicht existenziell trifft. Das kann man tun, muss man aber nicht.
Wer kurz vor der Rente steht. Ab Mitte fünfzig steigt der Beitrag stark, die verbleibende Laufzeit sinkt, und das eigene Vermögen ist meist aufgebaut. Ob eine BU dann noch sinnvoll ist, muss man rechnen, nicht glauben. Häufig ist die Antwort nein.
Wer beim Beitrag so weit heruntergeht, dass die Rente nichts mehr trägt. Eine BU mit 500 € Monatsrente ist keine Absicherung, sondern ein Beitrag. Wer sich die passende Höhe nicht leisten kann, ist mit einer Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung manchmal besser bedient als mit einer zu kleinen BU. Das sagen wir auch, wenn der Vertrag dann woanders läuft.
Wer die Gesundheitsfragen nicht ehrlich beantworten will. Die 20 Prozent abgelehnter Anträge scheitern überwiegend nicht an der Krankheit, sondern an falschen oder unvollständigen Angaben beim Abschluss. Wer Vorerkrankungen verschweigt, hat einen Vertrag, der im Ernstfall angefochten werden kann. Dann ist das Geld tatsächlich weg. Lieber mit Ausschluss oder Zuschlag ehrlich versichert als sauber auf dem Papier und im Ernstfall ohne Schutz.
Ein Rechenbeispiel, das den Ernstfall nicht weglässt
Sandra und Boris sind beide 25, beide verdienen 2.800 € netto. Sandra schließt eine BU mit 1.700 € Monatsrente ab, 95 € im Monat. Boris legt dieselben 95 € in einen Aktienfonds.
Mit 67 hat Boris bei sechs Prozent Rendite rund 216.000 €. Sandra hat knapp 48.000 € Beiträge gezahlt und nichts zurückbekommen. So weit das Beispiel, das man überall liest. Es hat nur einen Haken: Es rechnet mit dem Fall, dass beide 42 Jahre gesund bleiben. Also mit dem Fall, gegen den sich niemand versichern muss.
Rechnen wir den anderen Fall. Boris wird mit 38 berufsunfähig, Depression, wie es die größte Gruppe der Betroffenen trifft. Sein Fonds steht bei rund 22.000 €. Das reicht für acht Monate Leben auf bisherigem Niveau. Danach: Erwerbsminderungsrente, falls er sie bekommt, im Schnitt 1.099 €, sonst Bürgergeld mit Anrechnung des Restfonds.
Sandra bekommt in derselben Situation 1.700 € im Monat, bis sie wieder arbeiten kann oder bis 67. Im längsten Fall sind das 591.600 €. Ihre 48.000 € Beitrag waren die günstigste Entscheidung ihres Lebens.
Beide Rechnungen sind richtig. Sie beantworten nur verschiedene Fragen. Die erste fragt: „Was habe ich, wenn alles gut geht?“ Die zweite: „Was habe ich, wenn nicht?“ Versicherungen beantworten immer die zweite.
Reicht eine Beitragsbefreiung in der Altersvorsorge?
Diese Frage kommt bei uns fast in jedem Beratungsgespräch zur Altersvorsorge, und sie verdient eine eigene Antwort. Viele Rentenversicherungen, auch Basisrenten und die betriebliche Altersvorsorge, lassen sich um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung als Beitragsbefreiung ergänzen. Werden Sie berufsunfähig, zahlt der Versicherer Ihren Sparbeitrag weiter. Ihre Altersrente kommt später in voller Höhe, als wäre nichts gewesen.
Das klingt wie eine kleine BU zum kleinen Preis. Es ist aber etwas anderes, und zwar in beide Richtungen.
Was dafür spricht
Sie ist vergleichsweise günstig. Abgesichert wird nur der Sparbeitrag, etwa 100 oder 200 € im Monat, nicht Ihr Einkommen.
Sie löst ein Problem, das die BU-Rente allein nicht löst. Eine BU-Rente endet mit 67. Wer mit 48 berufsunfähig wird, dem Durchschnittsalter, hat neunzehn Jahre keine Rentenbeiträge eingezahlt, weder gesetzlich noch privat. Danach kommen zwanzig, dreißig Jahre Ruhestand mit einer Rente, die auf halbem Weg stehen geblieben ist. Was nützt die beste Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie mit 67 auf Unterstützung vom Staat angewiesen sind? Die Beitragsbefreiung sorgt dafür, dass Sie sich im Rentenalter Ihr Leben leisten können, egal was davor passiert ist.
Sie ist manchmal das Einzige, was noch geht. Wer eine BU-Rente wegen Vorerkrankungen nicht mehr bekommt, bekommt die Beitragsbefreiung oft noch, weil die Gesundheitsprüfung schlanker ist. Und bei der Basisrente ist der Beitragsanteil für die Befreiung steuerlich absetzbar, solange der Altersvorsorgeanteil überwiegt.
Was dagegen spricht
Sie ersetzt kein Einkommen. Werden Sie berufsunfähig, zahlt der Versicherer Ihren Sparvertrag weiter, aber Ihre Miete zahlt er nicht. Wer nur die Beitragsbefreiung hat, hat für die Jahre zwischen Berufsunfähigkeit und Rente nichts außer der Erwerbsminderungsrente.
Sie koppelt zwei Verträge. Kündigen Sie die Altersvorsorge, verlieren Sie den BU-Schutz mit. Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, weil das Geld knapp ist, erlischt die Befreiung meist. Genau in den Lebensphasen, in denen Menschen an ihre Verträge gehen, fällt der Schutz weg.
Sie ist nur so gut wie ihre Bedingungen. Verzicht auf abstrakte Verweisung, Prognosezeitraum sechs Monate, rückwirkende Leistung: Das muss auch hier stehen, sonst ist es eine schwache BU-Definition in einer guten Rentenversicherung.
Und sie kostet Rendite. Der Beitragsanteil für das Risiko fließt nicht in den Sparvertrag.
Unsere Antwort
Es sind zwei Lücken, nicht eine. Die BU-Rente füllt die Lücke zwischen Berufsunfähigkeit und Rentenbeginn. Die Beitragsbefreiung füllt die Lücke danach. Wer beides hat, ist durchgängig abgesichert.
Wer beides nicht bezahlen kann, muss ehrlich abwägen, welche Lücke er schlechter tragen kann. Wer Familie, Kredit oder Betrieb hat, braucht zuerst das Einkommen, also die BU-Rente, notfalls in kleinerer Höhe. Wer heute ohne Verpflichtungen lebt, aber weiß, dass er im Alter niemanden hat, der ihn auffängt, sollte die Altersabsicherung nicht opfern. In der Praxis raten wir bei knappem Budget häufiger zu einer etwas kleineren BU-Rente mit Beitragsbefreiung als zu einer großen BU-Rente ohne Altersvorsorge. Denn die zweite Lücke ist die längere.
Was wir nicht empfehlen: die Beitragsbefreiung als „BU light“ zu verkaufen oder zu kaufen. Sie ist kein Ersatz für die BU-Rente. Sie ist deren zweite Hälfte.
Häufige Fragen
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnlos?
Für Menschen, die vom Arbeitseinkommen leben: nein. Für Menschen mit ausreichend Vermögen oder ohne eigene Verpflichtungen: möglicherweise. Die Frage ist nicht „sinnvoll oder sinnlos“, sondern „was fehlt mir, wenn mein Einkommen wegfällt“.
Ab wann lohnt sich eine BU nicht mehr?
Es gibt kein festes Alter. Faustregel: Wenn die verbleibenden Beiträge bis zum Rentenalter höher sind als die Rente, die Sie im Ernstfall noch bekämen, oder wenn Ihr Vermögen den Einkommensausfall trägt. Bei den meisten liegt der Punkt zwischen 55 und 60. Rechnen, nicht raten.
Zahlt die BU bei psychischen Erkrankungen?
Ja. Psychische Erkrankungen sind mit 38 Prozent die häufigste Leistungsursache und in jeder guten BU mitversichert. Wer etwas anderes behauptet, verwechselt die BU mit der Unfallversicherung oder mit alten Verträgen mit Ausschlüssen.
Reicht eine Unfallversicherung?
Nein. Schwere Unfälle verursachen 8 Prozent der Berufsunfähigkeiten. Eine Unfallversicherung ist sinnvoll für die Kosten nach einem Unfall, etwa Umbau, Hilfsmittel, Reha. Als BU-Ersatz taugt sie nicht.
Ist eine Beitragsbefreiung in der Altersvorsorge eine BU?
Nein. Sie sichert Ihre Altersrente, nicht Ihr Einkommen bis dahin. Beide zusammen sind die vollständige Absicherung; jede allein lässt eine Lücke.
Unsere Empfehlung
Rechnen Sie einmal ehrlich durch, was in Ihrem Haushalt passiert, wenn Ihr Einkommen ab morgen fehlt. Nicht als Gedankenspiel, sondern mit Miete, Kredit, Kindern und dem, was der Staat tatsächlich zahlt. Wenn die Rechnung aufgeht, brauchen Sie keine BU, und wir sagen Ihnen das auch. Wenn nicht, ist die BU die eine Versicherung, bei der Sparen am falschen Ende teuer wird.
Wir rechnen das mit Ihnen durch. Ohne Verkaufsgespräch, mit Kaffee. 0371 666 52370
Philipp Reichel, Oktober 2024. Überarbeitet und erweitert von Harald Deckow, September 2026.
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Wir erklären es Ihnen in Ruhe - auch dann, wenn Sie nicht bei uns versichert sind.